Wer seinem gebrechlichen Partner hilft, am Morgen aufzustehen, Stützstrümpfe zu wechseln und sich anzukleiden, darf in der Schweiz Pflegeleistungen abrechnen. Vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft und des Wunsches vieler Betroffenen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben, wird die Angehörigenpflege zu einem wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.