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Schweiz [News Service]

Ab Herbst: Feuerwaffen, Schreckschuss- und Signalwaffen müssen markiert sein

Die Regelung tritt ab dem 1. September 2020 in Kraft und stützt sich auf das neue Waffengesetz, dem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am im Mai 2019 zugestimmt hatten.
Waffenteile müssen künftig markiert werden (Symbolbild).
(Bild: Keystone)

(sih) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Einführung der Bestimmungen beschlossen. Die meisten Anpassungen traten bereits früher in Kraft. Betroffen sind von den Neuerungen vor allem Büchsenmacher und Waffenhändler, die bei der Erarbeitung praxisnaher Regelungen konsultiert wurden, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in einer Mitteilung schreibt.

Konkret müssen bei der Herstellung einer Waffe künftig alle wesentlichen Bestandteile markiert werden. Das soll der Polizei die Ermittlungen zur Herkunft einer Waffe erleichtern. Zudem sollen Schreckschuss- und Signalwaffen technisch künftig so gebaut werden, dass ein Umbau zu einer funktionsfüchtigen Feuerwaffe nicht mehr möglich ist.

Sollte das nicht möglich sein, müssen Träger von Schreckschuss- und Signalwaffen künftig einen Waffenerwerbsschein vorweisen können.
Damit ist das neue Waffengesetz aber noch nicht vollständig umgesetzt. Noch ausstehend sind neue Bestimmungen für einen verbesserten Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten, beispielsweise über die Verweigerung eines Waffenerwerbs aus Sicherheitsgründen.