
Ab Dienstag, 12 Uhr, gilt im ganzen Kanton Aargau ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) beschlossen, wie aus einer am Montag um 15 Uhr verschickten Medienmitteilung hervorgeht. Dazu gehört ebenfalls ein Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet. Höhen- und 1.-August-Feuer werden auch verboten.
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr ausserdem auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).
Die Bevölkerung wird angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist mit Vorsicht weiterhin erlaubt. Man solle auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achten.
Das absolute Feuerverbot im Freien werde erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben, schreibt das DGS.
Druck auf Gallati stieg
Regierungsrat Jean-Pierre Gallati wollte ursprünglich erst am Mittwoch über ein mögliches kantonales Feuerwerksverbot entscheiden. Übers Wochenende und am Montag wurde der Druck jedoch immer grösser. Rund 20 Gemeinden hatten allein in den Stunden vor der kantonalen Medienmitteilung bereits eigene Feuerwerksverbote erlassen. Insgesamt waren es 89 Aargauer Gemeinden, die bis dahin schon Feuerwerk verboten hatten.
Auffällig: Die Gemeinden im Aargauer Norden hatten fast flächendeckend Feuerwerk verboten, während sich im Süden des Kantons nur wenige dazu entschieden hatten.
Viele konnten vor dem Entscheid vom Montag nicht nachvollziehen, wieso der Kanton Aargau noch kein allgemeines Verbot ausgesprochen hatte. So auch Marco Bischoff, der Präsident des Bezirksfeuerwehrverbands Rheinfelden.
Er hatte am Sonntag gegenüber Tele M1 gesagt: «Wir können das ausbleibende Verbot nicht nachvollziehen. Wir können nur empfehlen, auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.»

Brandgefahr steigt
Ausbleibende Niederschläge und die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Bis Freitag sorgte der Juli im Aargau bereits für 30 Brände in diesem Zusammenhang – eindeutig mehr als in den Vorjahren. Wer fahrlässig einen Brand verursacht, muss mit einer Anzeige rechnen. Das gilt gemäss Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau auch für weggeworfene Zigaretten.
Übers Wochenende kamen drei weitere Brände dazu, wie Graser sagt. Dabei habe es sich durchwegs um Kleinbrände auf Wiesen und Grünstreifen gehandelt. Es sei kein nennenswerter Schaden entstanden.
Zuletzt gab es aber auch Stimmen, die sich gegen ein Feuerwerkverbot aussprachen. Der Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle für Feuerwerk, Urs Corradini, liess sich in der «Sonntagszeitung» mit dem Wunsch zitieren, dass Gemeinden und Städte kreativ werden sollen. So könnte trotz der aktuellen Situation ermöglicht werden, dass auch private Feuerwerke abgefeuert werden dürfen.
Ähnlich sieht es Marco Hannemann, ein Feuerwerkhändler aus dem Kanton. Ein gänzliches Verbot hält er nicht für nötig, erklärte er gegenüber Tele M1. Einige Gemeinden hätten Abbrandplätze, wo sich Familien und weitere Personen versammeln können. Polizei, Feuerwehr oder Gemeindepersonal seien auch vor Ort, und so könnten auf dem Platz dann Feuerwerkskörper abgefeuert werden, die nicht knallen und weit umherfliegen.
Von den Feuerwehren erhielt diese Idee allerdings keine positive Resonanz. Marco Bischoff spricht stellvertretend für den Verband und findet es recht problematisch: «Es ist Ferienzeit, das heisst, die Ressourcen bei einzelnen Feuerwehren sind bereits angespannt, und wenn man bedenkt, dass man auch noch Feuerwerke beaufsichtigen soll, dann bindet das wieder Ressourcen, die an anderen Stellen fehlen.»
Die Gemeinde Reinach im Wynental hatte für die Bundesfeier ein Höhenfeuer geplant – und ein Feuerwerk beim Forstwerkhof. Ebenfalls hatten die Organisatoren einen Abbrennplatz für private Feuerwerke einrichten wollen. Die Gemeinde zeigte sich also kreativ im Sinne der Schweizerischen Koordinationsstelle für Feuerwerk. Allerdings verordnete sie am Montag doch ein Feuerwerksverbot und sagte das Höhenfeuer ab – noch vor der Mitteilung des DGS.