(mg/elo/dvm) Auch Luzern verschärft seine Regeln für Clubs: Ab diesem Freitag sind nur noch 100 Gäste in Gastwirtschaftsbetrieben und bei Veranstaltungen pro Sektor zugelassen. Die Regelung gilt für jene Lokale und Veranstaltungsflächen, bei denen weder der erforderliche Abstand eingehalten noch andere geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden können – insbesondere Maskentragen oder Trennwände – und bisher lediglich das Erfassen von Kontaktdaten vorgesehen war.
Sehr ähnliche Regelungen kennen etwa die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Zug. Der Bund hat die Hoheit bezüglich Bewilligungen wieder an die Kantone übertragen. Verboten sind bis Ende August einzig Veranstaltungen mit über 1000 Personen - aber auch hier können die Kantone Ausnahmebewilligungen erteilen. Bei Demonstrationen gilt diese Grenze nicht.