(rwa) In der Schweiz dürfen nur ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten Sprengungen vornehmen. Diese Personen - etwa Sprengmeister im Strassen- und Tunnelbau, Lawinensprengmeister oder Bombenentschärfer - müssen ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten alle fünf Jahre auffrischen. Ohne diese wiederkehrenden Schulungen verlieren sie die entsprechenden Berechtigungen.
Die Coronakrise macht diesen Kursen jedoch einen Strich durch die Rechnung. Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch beschlossen, die Schulungspflicht bis zum 27. September aufzuschieben. Sollte diese Frist einigen Sprengmeistern nicht reichen, kann der Bund sie zudem bis spätestens Ende 2022 von der Pflicht dispensieren. Dadurch soll verhindert werden, dass die Ausweise ihre Gültigkeit verlieren und Personen ihre berufliche Tätigkeiten nicht mehr ausüben können, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) heisst.