(dpo) Der Bundesrat hatte bei seinen wirtschaftlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung aussen vor gelassen. Das Parlament aber hat sich im Rahmen der Sondersession von Anfang Woche der Sache angenommen und will die Institutionen mit 65 Millionen Franken unterstützen. Wie diese Unterstützung genau erfolgen soll, will der Bundesrat bis am 20. Mai in einer Verordnung festhalten, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.
Der Vorschlag des Parlaments sieht vor, dass der Bund ein Drittel der Kosten der Kantone übernimmt. Diese sollen die Kitas für entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern entschädigen. Die Verordnung soll rückwirkend ab dem 17. März 2020 und für eine Dauer von sechs Monaten gelten.