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Schweiz [News Service]

Nach jahrelanger Debatte: Parlament macht Weg frei für «Ehe für alle»

Für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist keine Verfassungsänderung notwendig, urteilt der Ständerat. Einverstanden ist er auch mit der umstrittenen Samenspende für lesbische Paare.
Werbeaktion von LGBTIQ-Organisationen für die «Ehe für alle» am Valentinstag 2019 in Bern. (Keystone)

(rwa) In der Sommersession hatte der Nationalrat sich für die «Ehe für alle» ausgesprochen. Mit dem Ja sollen homosexuelle Paare künftig auch heiraten können. Bislang existiert in der Schweiz nur die eingetragene Partnerschaft. Der Nationalrat hat sich dabei auch für die Öffnung der Samenspende für lesbische Paare ausgesprochen. Das Anliegen geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy.

Am Dienstag hat nun auch der Ständerat grünes Licht gegeben. Nach einer intensiven Debatte hiess er die Vorlage mit 22 zu 15 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Zu reden gab vor allem die Frage, ob es für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und jene der Samenspende für lesbische Paare einer Verfassungsänderung bedarf. Dafür hatte eine Minderheit in der vorberatenden Kommission plädiert und eine Rückweisung an die Kommission gefordert.

Traditionelles Verständnis der Ehe

Die Verfassung basiere auf einem traditionellen Begriffsverständnis der Ehe, argumentierte Stefan Engler (CVP/GR). Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare müsse aus diesem Grund zuerst auf ein verfassungsmässig tragfähiges Fundament gestellt werden. «Es wäre politisch unverantwortlich, ein so kontroverses Thema nicht auf Verfassungsstufe zu regeln», erklärte Beat Rieder (CVP/VS).

Seine Urner Parteikollegin Heidi Z'graggen betonte, das Urteil der Experten in der Anhörung der Kommission sei nicht einhellig ausgefallen. Die Verfassungsmässigkeit sei teilweise bestritten worden. Umso wichtiger sei es deshalb, die «Ehe für alle» in die Verfassung zu integrieren. «Wir sind stellvertretend für Volk und Stände Hüter der Verfassung», appellierte Z'graggen an ihre Ratsmitglieder.

Es geht um Gleichberechtigung

Anderer Ansicht war Andrea Caroni (FDP/AR). Die verfassungsmässige Ehefreiheit verbiete es dem Gesetzgeber nicht, die gesetzlich verankerten Merkmale der Ehe dahingehend zu ändern, dass diese auch Personen gleichen Geschlechts offenstehe. Zudem werde niemandem etwas weggenommen. «Der Schutz der Ehe bleibt zu 100 Prozent erhalten.»

Daniel Jositsch (SP/ZH) verwies auf die Bundesverfassung, die den Geist der Gleichberechtigung atme. «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Um eine Ungleichheit zu rechtfertigen, brauche es einen sachlichen Grund. Parteikollege Paul Rechsteiner (SG) kritisierte, die Verfassungsänderung diene vor allem dem Ziel, mit dem Ständemehr ein zusätzliches Hindernis an der Urne zu schaffen.

Stimmvolk hat letztes Wort

Allerdings präzisierte der Ständerat die Regelung des Zugangs zur Samenspende für lesbische Ehepaare. Damit soll seiner Ansicht nach dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung besser Rechnung tragen, indem die Vermutung der Mutterschaft der Ehefrau nur bei der Samenspende und nicht generell eingeführt wird. Ausserdem wird die Anfechtungsklage bei der Samenspende ausgeschlossen. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Benedikt Würth (CVP/SG), die Frage der Fortpflanzung auszuklammern und später zu klären.

Mit diesen Änderungen geht das Geschäft nun erneut an den Nationalrat. Das letzte Wort dürfte aber so oder so das Stimmvolk haben. Die EDU hat bereits angekündigt, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen. In diesem Fall wäre kein Ständemehr notwendig.