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Schweiz [News Service]

Jetzt kommt der harte Lockdown: Bundesrat fährt öffentliches Leben runter

Angesichts der kritischen Coronalage verschärft der Bundesrat die Massnahmen weiter. Ab Montag dürfen nur noch Läden für Güter des täglichen Bedarfs geöffnet bleiben. Neu gilt eine Homeoffice-Pflicht.
Gesundheitsminister Alain Berset stellte am Mittwoch die neuen Massnahmen vor. (Keystone)

(rwa) Was sich bereits in den letzten Tagen abgezeichnet hatte, wird nun Tatsache: Der Bundesrat schränkt das öffentliche Leben bis Ende Februar weitgehend ein. Um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, trugen die Bundesräte am Mittwoch an der Medienkonferenz zum ersten Mal eine Maske. «Es war kein einfacher Entscheid», betonte Bundespräsident Guy Parmelin. Die Massnahmen seien einschneidend und hätten schmerzhafte Konsequenzen für die Wirtschaft, seien aber «unbedingt notwendig».

Eine Schlüsselrolle für den Entscheid spielt die neue Virusvariante aus Grossbritannien. Das mutierte Virus sei 50 bis 70 Prozent ansteckender und verbreite sich auch hierzulande rasch, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset. Es sei davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen jede Woche verdoppeln würden. Berset rechnet bereits im Februar mit einer dritten Welle.

Nach Auffassung der Landesregierung gibt es zudem keine Hinweise, dass die Entwicklung hierzulande anders verlaufen werde als in Ländern wie Grossbritannien. Allerdings habe die Schweiz in dieser Hinsicht einen Wissensvorsprung, betonte Berset. Parmelin appellierte an die Bevölkerung, diesen Weg nun zusammen weiterzugehen. «Nur gemeinsam schaffen wir das.»

Sonntagsverkauf wieder möglich

Die neuen Massnahmen haben es in sich: Ab Montag müssen alle Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, ihre Türen schliessen. Erlaubt bleibt, bestellte Waren vor Ort abzuholen. Aufgehoben hat der Bundesrat die Regelung, wonach Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr und sonntags schliessen müssen.

Um die Kontakte weiter zu reduzieren, setzt der Bundesrat auch bei privaten Veranstaltungen und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum an. Neu dürfen sich noch maximal fünf Personen treffen. Dazu gezählt werden auch Kinder.

Wenig überraschend hat der Bundesrat auch entschieden, das bisherige Regime um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit bleiben Gastrobetriebe, Fitness- und Freizeitzentren sowie Kulturbetriebe weiterhin verriegelt.

Homeoffice wird zur Pflicht

Neu erklärt der Bundesrat Homeoffice zur Pflicht. Bislang war das lediglich eine dringende Empfehlung. Arbeitgeber müssen Homeoffice überall dort anordnen, wo dies möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ein Zugeständnis macht der Bundesrat jedoch: Der Arbeitgeber schuldet den Angestellten keine Entschädigung für Strom- oder Mietkosten.

Wo Homeoffice nicht oder nur teilweise möglich ist, gilt neu in Innenräumen eine generelle Maskenpflicht. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Besser schützen will der Bundesrat auch besonders gefährdete Personen. Arbeiten diese in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die Person unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien.