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Schweiz [News Service]

Herz für Kleinbetriebe: Parlament will Hilfe schon ab Umsatz von 50'000 Franken

Ab Dezember erhalten Unternehmen in Härtefällen Geld. Aber nur, wenn ihr Jahresumsatz höher als 100'000 Franken ist. So sieht es der Bundesrat vor. Der Vorschlag kommt schlecht an. Das Parlament hat den Entscheid nun korrigiert.
Wenn ein Unternehmen über 50'000 Franken Jahresumsatz erzielt, handelt es sich um einen Härtefall. Dieser Ansicht ist der Ständerat. (Keystone)

(rwa) Geht es nach dem Bundesrat muss ein Unternehmen vor der Coronakrise mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz erwirtschaftet haben, um Härtefallbeiträge beantragen zu können. Er erhöhte damit nach der Vernehmlassung die Untergrenze um 50'000 Franken. Dadurch möchte er verhindern, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden.

Die Frage gab im Parlament zu reden. Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Schwelle auf 50'000 Franken zu senken. Der Entscheid fiel mit 22 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung. Damit lehnte es die kleine Kammer ab, ihrer Kommission zu folgen. Diese wollte den Mindestumsatz bei 100'000 Franken belassen. Als Kompromiss schlug sie vor, dass Unternehmen in begründeten Fällen auch einen tieferen Umsatz geltend machen können.

Richtige Flughöhe

Unter dieser Schwelle seien vor allem Selbständige betroffen, erklärte Pirmin Bischof (CVP/SO) im Namen der Kommission. Diese könnten auf andere Unterstützungsleistungen zählen. Stefan Engler (CVP/GR) konterte, der Bearbeitungsaufwand dürfe kein Kriterium sein, um Härtefälle zu definieren. Die Regelung sei genau auf Kleinstunternehmen in der Event-, Reisebranche oder Schausteller zugeschnitten, betonte Paul Rechsteiner (SP/SG). Erich Ettlin (CVP/OW) ortete generell eine gewisse Überheblichkeit.

Ueli Maurer hatte zuvor versichert, die Schwelle richte sich nicht gegen die kleinen Betriebe. Es gehe um die richtige Flughöhe. Letztlich habe es immer Konkurse gegeben. «Wir dürfen nicht den Anspruch haben, alle Unternehmen zu retten», appellierte Maurer vergeblich an die Ständerätinnen und Ständeräte.

Eingegriffen hat die kleine Kammer bei der Definition des Härtefalls. Der Nationalrat wollte auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigen. Nach Ansicht der Mehrheit führt das aber zu grossen Komplikationen im Vollzug.

Nur Bussen, wenn Tragepflicht erkennbar ist

Unbestritten waren im Ständerat die Ordnungsbussen für Maskenverweigerer. Das Parlament präzisierte den Passus jedoch dahingehend, dass die Polizei auf Bussen verzichten soll, wenn eine Maskentragepflicht nicht klar erkennbar ist – wie etwa in Fussgängerzonen.

Keinen Widerstand gab es auch gegen die A-fond-perdu-Beiträge über 115 Millionen Franken für den Profisport. Allerdings passte der Ständerat die Auflagen für Spitzenlöhne an. Die Klubs müssen diese um 20 Prozent senken, um die Gelder zu erhalten. Nach dem Willen des Ständerates soll dabei das durchschnittliche Einkommen zum Zug kommen. Eine ähnliche Variante hatte auch der Nationalrat gewählt. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Senkung jedes einzelnen Lohnes verlangt. Nun beugt sich erneut der Nationalrat über die Vorlage.

Das Parlament hatte das neue Covid-19-Gesetz erst in der Herbstsession beschlossen. Dieses überführt die Massnahmen des Bundesrates ins ordentliche Recht. Das ist notwendig, weil das Notrecht nach sechs Monaten automatisch ausläuft. Auch das neue Gesetz hat ein Ablaufdatum. Es ist bis Ende 2021 befristet. Für ein Referendum dagegen werden bis Mitte Januar Unterschriften gesammelt.