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Burka-Verbot

Pflicht zur Enthüllung des Gesichts

Der Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot. Er lehnt die Burka-Initiative ab, will aber die Regeln verschärfen: Neu soll es eine Pflicht geben, Behördenvertretern und Zugkontrolleuren das Gesicht zu zeigen, wenn eine Identifikation nötig ist.
Der Bundesrat will Burka und Nikab nicht verbieten. Er lehnt die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab, will aber gesetzliche Regeln erlassen. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/EPA SCANPIX DENMARK/MADS CLAUS RASMUSSEN

Über die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" und den indirekten Gegenvorschlag kann nun das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat am Freitag seine Botschaft verabschiedet. An seiner grundsätzlichen Haltung hielt er nach der Vernehmlassung fest, doch modifizierte er den indirekten Gegenvorschlag.

Die Volksinitiative verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Hinter der Initiative steht das "Egerkinger Komitee" um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Sache der Kantone

Aus Sicht des Bundesrates schiesst die Initiative über das Ziel hinaus. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die Autonomie der Kantone ein, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die Kantone sollten auch künftig selber entscheiden können, ob sie ein Verhüllungsverbot erlassen wollten - und wie sie mit verhüllten Touristinnen aus dem arabischen Raum umgehen möchten.

Er sei sich aber bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen könne, hält der Bundesrat fest. Deshalb schlage er gezielte Massnahmen auf Gesetzesebene vor. Nach der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat allerdings, auf einen Teil der geplanten Bestimmungen zu verzichten.

Keine Strafbestimmung zu Zwang

Ursprünglich wollte er explizit im Gesetz verankern, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Tätern sollte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Davon will der Bundesrat nun absehen. In der Vernehmlassung stellte sich namentlich die FDP gegen diese Bestimmung. Generell Nein zu einem Gegenvorschlag sagten die Grünen und die SVP. Den Grünen gehen die Regeln zu weit, der SVP zu wenig weit.

Der Bundesrat betont, dass es nicht hinnehmbar sei, eine Person zur Verhüllung ihres Gesichts zu zwingen. Mit dem Tatbestand der Nötigung sei das aber bereits heute strafbar. Überdies sei zu bedenken, dass die Gesichtsverhüllung auch die freie Wahl einer Person sein könne, etwa bei konvertierten Schweizerinnen.

Dem Kontrolleur das Gesicht zeigen

Im Gesetz verankert werden soll aber, dass Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist - beispielsweise in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen und Personenbeförderung.

Wer also im Zug mit einem General- oder einem Halbtaxabonnement reist, soll dem Kontrolleur das Gesicht zeigen müssen. Das gilt auch für Personen, die ohne gültigen Fahrausweis im öffentlichen Verkehr reisen und deshalb den Personalausweis zeigen müssen.

Strafe nach zwei Warnungen

Wer sich trotz wiederholter Aufforderung einer Vertreterin oder eines Vertreters einer Behörde weigert, das Gesicht zu enthüllen, soll mit einer Busse bestraft werden. Die Aufforderung muss mindestens zwei Mal erfolgen.

Die Höchstbusse beträgt 10'000 Franken. Voraussichtlich dürfte die Busse in den meisten Fällen aber nicht mehr als einige hundert Franken betragen, sonst könnte sie unverhältnismässig sein, schreibt der Bundesrat. In Fällen, in denen eine Person eine behördliche Leistung wünsche, werde die Weigerung indes zur Leistungsverweigerung führen.

Auch Vermummungen

Bei einer Annahme der Initiative wären Gesichtsverhüllungen aller Art verboten, also beispielsweise Vermummungen an Demonstrationen, aber auch religiöse Gesichtsverhüllungen wie Burka und Nikab. Dagegen wäre es weiterhin möglich, ein Kopftuch oder einen Schal zu tragen, der die Haare bedeckt. Gemäss Auslegung des Bundesrats muss das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn sichtbar bleiben.

In der Schweiz sei es im gesellschaftlichen Austausch wichtig, sein Gesicht zu zeigen, hält die Regierung fest. Die Begegnung mit Menschen, die ihr Gesicht aus religiösen Gründen verhüllten, könne beunruhigen oder Unbehagen hervorrufen. Allerdings seien vollverhüllte Personen in der Schweiz sehr selten anzutreffen. Die Schweiz bekenne sich zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Flächendeckende Kleidervorschriften stünden dazu im Widerspruch.

Volksinitiativen und parlamentarische Vorstösse für ein Burka-Verbot gab es in verschiedenen Kantonen. Erfolgreich waren sie in den Kantonen Tessin und St. Gallen. Im Tessin gilt das Verbot seit Juli 2016, in St. Gallen seit Jahresbeginn. (sda)