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Schweiz [News Service]

«Fair und relativ einfach umzusetzen»: Bundesrat weitet Härtefallregelung aus

Betriebe, die länger als 40 Tage schliessen müssen, sind neu automatisch ein Härtefall. Der Bundesrat hat die Härtefallregelung entsprechend angepasst. Die Kantone begrüssen die Lösung.
Der Bundesrat hat die Härtefallregelung ausgeweitet. (Keystone)

(abi) Der Bundesrat eilt den von Corona gebeutelten Betrieben zu Hilfe: Er lockert die Bedingungen für die bestehenden Härtefallhilfen. Finanzminister Ueli Maurer (SVP) sprach am Mittwoch vor den Medien von einer «wesentlichen Ausdehnung» und einer fairen Lösung, die relativ einfach umgesetzt werden könne.

Neu gelten alle Betriebe, die seit letzten November insgesamt während mindestens 40 Tagen schliessen mussten, ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs automatisch als Härtefall. Für sie kommt damit die bisherige Regelung von 40 Prozent Umsatzverlust nicht zum Zug.

Zudem können Unternehmen, die dieses Jahr von Januar bis Juni wegen behördlich angeordneten Massnahmen einen Umsatzrückgang erleiden, den Umsatz der letzten zwölf Monate als Bemessungsgrundlage anwenden – statt des Jahresumsatzes 2020. Damit dürften viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen, sollte die Wintersaison schlecht ausfallen. Ueli Maurer gab denn auch zu bedenken: «Es ist nicht nur ein Restaurant-Problem, sondern eines für alle Betriebe, die eingeschränkt sind.»

Auch A-fonds-perdu-Beiträge werden erhöht

Weiter hat der Bundesrat die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes und bis zu 750'000 Franken je Betrieb leisten. Bisher lag die Grenze bei zehn Prozent respektive 500'000 Franken. Auch hat der Bundesrat das Dividendenverbot auf drei Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt. Und geschlossene Betriebe müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.

Kantone können laut Maurer automatisierte Prozesse bei der Prüfung der Gesuche einführen. Damit sollen sie die logistische Herausforderung bewältigen können. Der Bund rechne wegen der Ausdehnung mit einer Verdoppelung der Zahl der Gesuche von heute 50'000 auf etwa 100'000. «Nicht das Geld ist das Problem, sondern die logistische Herausforderung», betonte Maurer. Insgesamt stehen 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt. Maurer erklärte bereits, dass das Geld wahrscheinlich nicht reichen werde und erhöht werden müsse.

Wie der Bundesrat am Mittwoch weiter mitteilte, werden in mehr als der Hälfte der Kantone bereits im laufenden Monat erste Härtefallhilfen ausbezahlt. Im Februar sollen dann bis auf wenige Ausnahmen alle Kantone Beiträge auszahlen zu können.

Kantone begrüssen die Lösung

Der Zürcher Regierungsrat und Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, Ernst Stocker, begrüsste den Ausbau: «Wir sind auf dem richtigen Weg. Der Vorschlag ist zielführend.» Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass die Umsetzung mit der erwarteten Zahl der Gesuche nicht so einfach sei und es zu Verzögerungen kommen könne.

Der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin ergänzte, dass die Kantone machen würden, was sie könnten. «Wichtig ist, dass die Gelder so schnell wie möglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden», sagte der Präsident der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren.