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Schweiz [News Service]

Bundesanwalt Lauber reicht Kündigung ein und geht auf den 31. August

Der Bundesanwalt hat die Gerichtskommission über seinen Abgang informiert.
Nebel um seinen Abgang lichtet sich: Bundesanwalt Michael Lauber. (Peter Klaunzer / KEYSTONE)
Bild: PETER KLAUNZER (KEYSTONE)

Henry Habegger

(hay) Jetzt ist der Schuss draussen: Bundesanwalt Michael Lauber hat mit der Gerichtskommission des Parlaments Kontakt aufgenommen und seine Rücktrittsabsichten präzisiert. Er kündigt per 31. Januar 2021. Weil er vorher seine aufgelaufenen Ferien bezieht, ist Laubers letzter Arbeitstag der 31. August. Er hat dies der Kommission so mitgeteilt.

FDP-Ständerat Andrea Caroni, Präsident der Gerichtskommission des Bundesparlaments, bestätigt auf Anfrage den Eingang der Kündigung. Die Kommission werde, das ist Caronis Plan, am 19. August über das Rücktrittsschreiben und das noch Amtsenthebungsverfahren diskutieren und nötigen Beschlüsse treffen.

Gegenüber den Medien äussert sich Lauber wie folgt: «Bundesanwalt Michael Lauber hat am Abend des 28. Juli 2020 auf den 31. Januar 2021 die Kündigung eingereicht und damit formell den Rücktritt erklärt. Zufolge aufgelaufener Ferienguthaben wird er seine Amtstätigkeit jedoch früher abgeben. Sein letzter Arbeitstag wird der 31. August 2020 sein. Ab dem 1. September 2020 tritt der Vertretungsfall ein. Das heisst, dass die Amtsgeschäfte des Bundesanwalts ab diesem Datum von den beiden Stellvertretern geführt werden. Der operative Betrieb bleibt gewährleistet und die hängigen Strafverfahren werden weitergeführt.»

Am letzten Freitag hatte das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid zur Beschwerde veröffentlicht, die Lauber gegen die Lohnkürzung durch seine Aufsichtsbehörde eingereicht hatte. Das Gericht reduzierte zwar die Kürzung von acht auf fünf Prozent, aber in den wesentlichen Punkten verlor Lauber. Der Vorwurf der schweren Verletzung von Amtspflichten wurde gestützt, was heisst, dass der Amtsenthebung des Bundesanwalts durch das Bundesparlament theoretisch nichts mehr im Weg steht.

In einer persönlichen Erklärung hatte Lauber am gleichen Tag seinen Rücktritt angeboten. «Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiere ich», hatte er festgehalten. «Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück. Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»

Deshalb biete er der «zuständigen Gerichtskommission im Interesse der Institutionen den Rücktritt an. Die Modalitäten werde ich direkt mit dieser besprechen».