(gb.) Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfiehlt den Kantonen, eine Ausweispflicht für Bars und Clubs zu erlassen, wie sie am Freitag bekanntgab. Einzelne Kantone wie Aargau und Solothurn waren in der Sache schon vorgeprescht. Auch Zürich beschloss eine Ausweispflicht, nachdem in einem Club eine besonders ansteckende Person – ein sogenannter Superspreader – fünf weitere Partygäste angesteckt hatte.
Auch die GDK weist in ihrer Mitteilung nun darauf hin, dass die Schutzkonzepte für Bars und Clubs teilweise mangelhaft seien. In einer Umfrage unter den Kantonen fiel der Tenor einhellig aus: Club- und Barbesucher sollen sich mit einem gültigen Dokument ausweisen. So kann laut der GDK Richtigkeit der Kontaktdaten sichergestellt und die Personen gegebenenfalls benachrichtigt werden.