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Schweiz [News Service]

Anti-Folter-Kommission kritisiert Haftbedingungen in Schweizer Gefängnissen

Seit zehn Jahren wacht die Anti-Folter-Kommission darüber, dass in Schweizer Gefängnissen die Menschenrechte eingehalten werden. Ein neuer Bericht zeigt: Ihre Arbeit ist noch längst nicht getan.
Im Gefängnis in Dielsdorf müssen inhaftierte Frauen für einen Teil der Kosten der medizinischen Versorgung selbst aufkommen. (Keystone)

(rwa) Im letzten Jahr hat die unabhängige Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) 23 Kontrollbesuche in Einrichtungen durchgeführt, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Dazu zählten Bezirks- oder Untersuchungsgefängnisse, Bundesasylzentren oder Polizeiposten. Daraufhin richtet die Kommission Empfehlungen an die Behörden.

Wie wichtig diese Besuche sind, zeigt der am Donnerstag publizierte Tätigkeitsbericht der Kommission. In zahlreichen Gefängnissen erwiesen sich die Haftbedingungen als prekär. Namentlich erwähnt die NKVF etwa die Bezirksgefängnisse Aarau Amtshaus, Aarau Telli, Baden, Kulm und Zofingen. Dort stuft sie die «kritischen Luft- und Lichtverhältnisse in den Zellen» und die «kargen Spazierhöfe» als problematisch ein, wie auch den indirekten Zugang zum Gesundheitsdienst. Nach Ansicht der Kommission sollten inhaftierte Personen in diesen Einrichtungen nicht länger als einen Monat untergebracht werden.

In mehreren Gefängnissen stellte die Kommission fest, dass den Bedürfnissen von inhaftierten Frauen zu wenig Beachtung geschenkt werde. Im zürcherischen Dielsdorf etwa müssten sich Frauen unabhängig vom Haftregime an den Kosten der Gesundheitsversorgung beteiligen, kritisierte die Kommission. Ihnen stünde an einem halben Tag pro Woche der Zugang zu einem Psychiater offen. Allerdings bestehe die Behandlung primär in der Abgabe von Psychopharmaka.