notifications
Schweiz [News Service]

Ärztliche Abgabe von Cannabis: Nationalrat vereinfacht Zugang

Medizinische Behandlungen mit Cannabis sollen keiner Ausnahmebewilligung mehr bedürfen. Der Nationalrat befürwortet das. Noch unklar ist, ob die Krankenkasse die Behandlung bezahlt.
Cannabis wird häufig eingesetzt, um chronische Schmerzen von Krebspatienten zu lindern. (Symbolbild) (Keystone)

(rwa) Bereits heute erhalten Tausende Patienten im Rahmen ihrer Behandlung Medizinalcannabis. Besonders bei Krebs oder Multipler Sklerose werden damit chronische Schmerzen gelindert. Ärztinnen und Ärzte müssen für eine Verschreibung aber eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen. Im letzten Jahr erteilte das BAG 3000 Bewilligungen.

Nach Ansicht des Bundesrates erschwert dieses Verfahren den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig. Er schlägt deshalb vor, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben. In der Vernehmlassung stiess die Gesetzesänderung weitgehend auf Zustimmung.

Das war auch am Dienstag im Nationalrat nicht anders. Die grosse Kammer hiess die Revision mit 143 zu 33 Stimmen bei 15 Enthaltungen deutlich gut. Es könne nicht sein, dass administrative Prozesse den Zugang zu sinnvollen Behandlungen erschwerten, erklärte Roland Fischer (GLP/LU). «Die Betroffenen leiden ja schon genug.» Nun geht das Geschäft an den Ständerat.

Bund überwacht Verschreibungen

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Grundsatzentscheid zur Anwendung von Cannabis zwischen Arzt und Patient getroffen werden soll. Der Bund überwacht jedoch die Verschreibungen. Mediziner werden zudem verpflichtet, dem Bund Daten zu den Behandlungen zu übermitteln. Verboten bleibt Cannabis zu Genusszwecken.

Nicht geklärt hat der Bundesrat die Frage, ob Behandlungen auf Cannabisbasis durch die obligatorische Krankenkasse vergütet werden. Dies soll separat geprüft werden. Dabei müsse vor allem die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen beurteilt werden, betont der Bundesrat. Lasse sich die Wirksamkeit ausreichen nachweisen, könne eine Vergütung ins Auge gefasst werden. Ein Bericht soll nächstes Jahr vorliegen.