notifications
Eingesandt:  Schiessen

Wohnsitz in Schwyz ist nicht mehr Pflicht

An der Sektionsversammlung der Rütlisektion des Kantons Schwyz wurde eine interessante Statutenrevision verabschiedet.
Präsident Walter Rohrer (Mitte) mit den abtretenden und geehrten Kameraden Heinz Weber (links) und André Camenzind (rechts).
Bild: PD

Präsident Walter Rohrer begrüsste die Gäste und Rütlischützen zur im Normalfall alle fünf Jahre stattfindenden Sektionsversammlung der Rütli-Waldstätte-Sektion Schwyz. Aufgrund der Corona-Krise, der damit verbundenen Verschiebungen und der Absage einer Austragung des Rütlischiessens wurde sie dieses eine Mal um ein Jahr verschoben. Im chronologisch abgefassten Bericht erwähnte der Vorsitzende die Höhepunkte der letzten Jahre.

Rücktritt von zwei Kameraden und Statutenänderung 

Die Rücktritte von Vizepräsident André Camenzind und Ehrenpräsident Heinz Weber als Mitglied und Präsident der Schiesskommission führten zu Änderungen im Schützenrat. Walter Rohrer stellte sich für fünf weitere Jahre als Präsident zur Verfügung, ebenso Kassierin Nicole Steiner-Beeler und Aktuar Bruno Horat. Sie alle wurden einstimmig von den Anwesenden wiedergewählt. Neu Einsitz im Schützenrat nimmt Christian von Euw. Die Wahl des Mitgliedes der Schiesskommission der vereinigten Waldstätte-Sektionen erfolgt an der DV im August im Urnerland. Die Versammlung bestimmte den ehemaligen Kassier Markus Suter als Delegierten der Schwyzer Rütlischützen. 

Einstimmig wurde auch die vorgeschlagene Statutenrevision, welche gemeinsam von Karl Schelbert und dem Schützenrat eingebracht wurde, von der Versammlung angenommen. Bisher war ein ununterbrochener Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Schwyz Pflicht, ebenso führte eine Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton bei weniger als fünf Jahren Mitgliedschaft zum Austritt aus der Rütlisektion Schwyz. Das ist nun nicht mehr der Fall, weil durch veränderte Gesellschaftsformen ein anderer beruflicher Arbeitsort und Wohnort für viele Menschen Alltag geworden ist.

Sowohl die Wohnsitzpflicht als auch der Verlust der Mitgliedschaft bei Wohnsitzverlegung wurden aus den Statuten gestrichen. Neu gilt eine mindestens zweijährige A-Mitgliedschaft in einer Sektion der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft.

Ehrungen Höhepunkt einer denkwürdigen GV 

André Camenzind wurde 2008 in den Schützenrat gewählt und übernahm das Amt des Aktuars. 2018 übernahm er das Amt des Vizepräsidenten, wurde gleichzeitig Obmann des Bezirks Schwyz und war seither verantwortlich für die Einteilung, Anmeldung und Mutationen der Schwyzer Schützen. Nebenbei nimmt er auch noch die Aufgaben des Fähnrichs mit dem nötigen Respekt wahr. André Camenzind hat in seinen 16 Jahren viel Engagement und Arbeit zugunsten der Rütlisektion Schwyz geleistet und wird als Dank zum Ehrenmitglied ernannt. 

Der unermüdliche Ehrenpräsident Heinz Weber ist nach 26- jährigem Engagement von seinem zuletzt ausgeübten Amt als Mitglied und Präsident der Schiesskommission der vereinigten Rütlischützen der IV Waldstätte zurückgetreten. Für seine unermüdliche Arbeit für die Rütlischützen wurde er bereits vor sechs Jahren zum Ehrenpräsidenten ernannt. Als Dank wurde ihm an der diesjährigen Sektionsversammlung, von Ersteller Wendel Odermatt persönlich, ein handgemaltes Porträt übergeben. 

Abschliessend entboten Regierungsrat Xaver Schuler und der Gemeindepräsident von Rothenthurm, Stefan Beeler, mit ihren kurzen, aber prägnanten Worten den Rütlischützen die besten Wünsche. (pd)

Mehr aus dieser Gemeinde