Zur Sache:

Müssen Sportvereine ihre Sportlerinnen und Trainer gegen Unfälle versichern?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Experte Dominic Metthez von der Ausgleichskasse Schwyz und klärt auf.
Die richtige Versicherung ist bei Unfällen sehr entscheidend.
Foto: Keystone

Die Unfallversicherungspflicht für Sportvereine in der Schweiz basiert auf dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Ein Sportverein wird als Arbeitgeber eingestuft, wenn er Sportler oder Trainerinnen für ihre Tätigkeit entlohnt. In solchen Fällen sind Vereine gesetzlich verpflichtet, eine Unfallversicherung für Berufsunfälle (BU) abzuschliessen. Wird die Tätigkeit mit mehr als acht Stunden pro Woche ausgeübt, muss zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) abgeschlossen werden. Zu den als Lohn geltenden Leistungen zählen unter anderem Punkteprämien, Trainingsentschädigungen und Wohnkostenvergütungen. Auch Spesen können als Lohn eingestuft werden, wenn sie nicht von den Behörden ausdrücklich als Spesen anerkannt wurden. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu klären, ob eine Entschädigung als Lohnbestandteil oder als Spesen zu werten ist.

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