Ratgeber

Wir haben beim Tod des Vaters teilweise auf unser Erbe verzichtet: Können wir das uns zustehende Erbe jetzt noch einfordern?

Nach dem Tod unseres Vaters vor zehn Jahren haben wir Kinder nur einen Teil des an sich uns zustehenden Nachlasses geerbt. Den grössten Teil erhielt meine Mutter als Alleineigentum. Nun zieht die Mutter in ein Heim, und wir fragen uns, ob wir den Teil, auf den wir damals verzichtet haben, jetzt nachträglich einfordern können?
Manuel Inderbitzin.

Sofern Ihr Vater weder ein Testament noch einen Erbvertrag gemacht hat, gelangt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Demnach wären Ihrer Mutter ½ und Ihnen und Ihrer Schwester je ¼ des Nachlasses zugefallen. Mittels Testament können diese Quoten abgeändert werden. Zu beachten sind in jedem Fall aber die Pflichtteile. In Ihrem Fall, und weil Ihr Vater vor zehn Jahren verstorben ist, betrug der Pflichtteil Ihrer Mutter ¼ und jener von Ihnen und Ihrer Schwester (gemeinsam) ⅜. Mittels Testament hätte Ihr Vater Ihrer Mutter somit ⅝ des Nachlasses zuwenden können.

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