Unabhängig vom Zivilstand sind beide Elternteile verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Zum Unterhalt zählen Betreuung, Pflege und Erziehung des Kindes (Naturalunterhalt) sowie Auslagen für Essen, Bekleidung, Wohnen, Krankenversicherung, Gesundheitskosten, Kita- oder Hortkosten, Freizeitaktivitäten etc. (Barunterhalt). Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Kindes und der finanziellen Leistungsfähigkeit beider Elternteile.
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