Ratgeber

Wenn der Arbeitgeber zu weit geht: So wehren Sie sich gegen eine unkorrekte fristlose Kündigung

Ich arbeite seit drei Jahren für den gleichen Arbeitgeber im kaufmännischen Bereich. Vor kurzem habe ich mir die Hand gebrochen. Auf Anweisung des Arztes arbeite ich derzeit nicht. Mein Arbeitgeber bestand darauf, dass ich trotzdem kleinere Arbeiten von zu Hause aus erledige. Weil ich mich dazu nicht in der Lage fühlte und die Arbeiten nicht machte, hat er mir fristlos gekündigt. Kann ich mich dagegen wehren?
Valeria Ciardo.

Die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet ihn, die Persönlichkeit seiner Arbeitnehmenden zu achten, zu schützen und auf ihre Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Beharrt der Arbeitgeber darauf, dass Arbeitnehmende von zu Hause aus Arbeiten erledigen, obwohl diese auf ärztliche Anweisung hin nicht arbeiten sollen, gefährdet er deren Genesungsprozess. Diese Weisung verletzt die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und ist unzulässig. Arbeitnehmende müssen solche Weisungen nicht befolgen.

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