Ratgeber

Weiterarbeiten nach dem Pensionsalter: So können Sie  die Vorsorge ausbauen und bei den Steuern sparen

Ich bin in einem handwerklichen Beruf selbstständig erwerbend. Ich werde nächsten Monat 65 Jahre alt. Ich habe die Absicht, über das Pensionierungsalter hinaus weiterzuarbeiten. Kann ich weiterhin auf mein 3a-Konto einzahlen und die bestehenden Freizügigkeitskonten weiterführen?
Livia Schnüriger.

Die Säule 3a ist eine freiwillige, gebundene Vorsorge, die der zusätzlichen Altersvorsorge dient. Sie ermöglicht es Ihnen, jährlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerbegünstigt zu sparen. Alle Personen, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen in die gebundene Säule 3a einzahlen. Als Selbstständigerwerbender gehören Sie keiner Pensionskasse an. Somit können Sie jährlich 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens einzahlen (Stand 2025: maximal 36’288 Franken/Jahr). Das ordentliche Referenzalter der AHV liegt für Männer bei 65 Jahren, für Frauen im Rahmen der aktuellen Übergangsregelung je nach Jahrgang etwas früher.

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