Ratgeber

Was geschieht im Todesfall mit der Mietwohnung? Müssen wir als Erben die Miete weiterbezahlen?

Mein Onkel ist überraschend gestorben. Wir sind drei Cousins, die die einzigen Erben sind. Er war langjähriger Mieter einer Wohnung. Ich bin nicht sicher, ob die letzten Mieten bezahlt wurden. Erlischt nun der Mietvertrag automatisch? Und müssen wir eventuell bestehende Mietschulden übernehmen?
Nadja Burri.

Mit dem Tod eines Mieters erlischt der Mietvertrag nicht automatisch. Nach schweizerischem Recht übernehmen die Erben alle Rechte und Pflichten des oder der Verstorbenen. Gemäss Artikel 266i OR haben die Erben aber eine spezielle Kündigungsmöglichkeit, die allen vertraglichen Vereinbarungen, die eine längere Mietdauer vorsehen, vorgeht. Der Mietvertrag ist kündbar auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer.

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