Ratgeber

Ungerechtfertigte Betreibungen sind sehr ärgerlich: So können Sie verhindern, dass solche im Registerauszug stehen

Ich bin vor Jahren ungerechtfertigt betrieben worden. Bei der Wohnungssuche muss ich nun bei Bewerbungen einen Betreibungsregisterauszug beilegen. Ich fürchte, dass diese Betreibung, gegen die ich Rechtsvorschlag erhoben hatte, im Auszug aufgeführt wird. In welchen Fällen geben die Behörden diese Betreibung nicht bekannt?
Noah Petralia.

Auch ungerechtfertigte Betreibungen können unangenehme Folgen haben. Denn bei einem Betreibungsbegehren sind zwar Angaben über die Forderungsherkunft zu machen, die Plausibilität der Forderung muss jedoch vom Betreibungsamt grundsätzlich nicht geprüft werden.

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