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Ratgeber
Trennung: Der Unterhalt kann durch die Sparquote reduziert werden – aber nicht in jedem Fall
Ich (40, Arbeit 50-Prozent-Pensum) will mich von meinem Mann (48, 100-Prozent-Pensum) trennen. Er behauptet nun, er hätte während der Ehe immer gespart, und deshalb müsse bei der Unterhaltsberechnung eine Sparquote berücksichtigt werden, sodass ich weniger Unterhalt bekäme. Stimmt das? Wie kann eine Sparquote überhaupt nachgewiesen werden?
Eine Sparquote kann den Unterhalt beeinflussen, aber nur, wenn sie konkret nachgewiesen werden kann und nach der Trennung noch finanzieller Spielraum zum Sparen bleibt. Der Unterhalt lässt sich nicht mit einer pauschalen Behauptung kürzen.