03.09.2025, 10:55 Uhr
updateAktualisiert: 03.09.2025, 17:20 Uhr
Christina Hammerich*
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Nach Ihrer Schilderung wird Ihre Tochter hauptsächlich bei der Mutter leben (alleinige Obhut). Daher sind Sie verpflichtet, für das gemeinsame Kind Unterhalt zu bezahlen. Ein Anspruch der Mutter auf persönlichen Unterhalt besteht hingegen nicht, da Sie nicht verheiratet waren.