Ratgeber

Trennung: Muss ich neben Kindern auch Unterhalt für die Ex-Partnerin zahlen? Expertin erklärt, in welchen Fällen

Ich (45, ledig) habe mich von meiner Partnerin getrennt. Wir haben eine Tochter (5). Nun will meine Ex-Partnerin monatlich 1500 Franken für sich und das Kind. Ich verdiene netto knapp 5000 Franken (100 Prozent) und meine Partnerin 2300 Franken (60 Prozent). Ich bin bereit, für das Kind zu zahlen, nicht aber für die Ex. Wer legt fest, wie viel ich bezahlen muss?

Nach Ihrer Schilderung wird Ihre Tochter hauptsächlich bei der Mutter leben (alleinige Obhut). Daher sind Sie verpflichtet, für das gemeinsame Kind Unterhalt zu bezahlen. Ein Anspruch der Mutter auf persönlichen Unterhalt besteht hingegen nicht, da Sie nicht verheiratet waren.

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