Die Vorsorge fürs Alter hängt von der Höhe Ihres Pensums und vor allem von Ihrer Pensionskasse ab. In der ersten Säule (AHV/IV) ist für die Höhe der Rentenleistungen das durchschnittliche Einkommen über die ganze Erwerbsdauer massgebend. Da Sie Kinder haben, werden Ihnen zusätzlich zu Ihrem Einkommen sogenannte Erziehungsgutschriften angerechnet. Diese sind ein fiktives Einkommen, welches Ihr aufgrund der Kinderbetreuung tieferes Einkommen ausgleichen soll.
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