Ratgeber

Darf der Arbeitgeber einen Straf- und Betreibungsregisterauszug verlangen? Da gibt es klare Grenzen

Mein Arbeitgeber verlangt von allen Angestellten einen Straf- und Betreibungsregisterauszug. Begründung: Qualitätssicherung und Einhaltung der Sorgfaltspflicht. Ich (m., 54) arbeite seit fast zwei Jahrzehnten im Betrieb,  mein Job umfasst weder den Sicherheits- noch den Finanzbereich und ich habe auch keine Kaderfunktion.  Kann ich das Ansinnen zurückweisen?

Um es vorwegzunehmen: Ihr  Arbeitgeber kann mit dieser allgemein gehaltenen Begründung von Ihnen weder einen Straf- noch einen Betreibungsregisterauszug verlangen, schon gar nicht «flächendeckend» bei allen Arbeitnehmenden.

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