Ratgeber

Anderer Stockwerkeigentümer renoviert im grossen Stil: Doch diese Grenzen gelten für Umbauten

In unserem 6-Familienhaus renoviert der neue Eigentümer die gekaufte Gartenwohnung vollständig: Er reisst Zwischenwände und Böden heraus, lässt neue Fenster einsetzen und gestaltet den Gartensitzplatz um. Dies alles, ohne die STWE-Gemeinschaft zu informieren, geschweige denn zu fragen. Müssen wir das dulden?

Nein, der neue Eigentümer darf nur die Gebäudeteile umbauen, welche in seinem Sonderrecht stehen. Beim Stockwerkeigentum ist zu unterscheiden zwischen den gemeinschaftlichen Teilen und den vom Sonderrecht umfassten Bauteilen. Massgebend für die Abgrenzung ist primär der Begründungsakt mit den dazugehörigen Plänen und das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

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