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Ratgeber
Bauliche Änderung im Stockwerkeigentum: Wann ein Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer erforderlich ist
Ich besitze eine Eigentumswohnung mit einer grossen Terrasse. Nun möchte ich dort eine Pergola bauen, um mich vor Regen und im Sommer vor Hitze zu schützen. Brauche ich dafür die Zustimmung der übrigen Stockwerkeigentümer? Was sind hier die Kriterien?
Entscheidend ist im Stockwerkeigentum nicht nur, wer eine Terrasse tatsächlich nutzt. Sondern vor allem, welcher rechtlichen Kategorie die betroffenen Bauteile zuzuordnen sind. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen Sonderrecht, gemeinschaftlichen Teilen und blossen Sondernutzungsrechten.