Ratgeber

An Eigentümerversammlung wurde ohne Sie über nicht traktandiertes Geschäft abgestimmt: So können Sie den Beschluss bekämpfen

Bei der letzten Stockwerkeigentümer-Versammlung hat ein Miteigentümer ein neues Traktandum vorgeschlagen und darüber eine Abstimmung verlangt. Da von den anwesenden Eigentümern kein Einwand kam, liess der Verwalter die Abstimmung zu. Ich war nicht an der Versammlung, hätte aber dagegen gestimmt. Ist diese Abstimmung gültig?

Die Versammlung der Stockwerkeigentümer als oberstes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft STWE hat gemäss Artikel 712 des Zivilgesetzbuches ZGB einmal im Jahr stattzufinden. In der Regel legt die Verwaltung die Traktanden für die STWE-Versammlung fest. Das Traktandierungsrecht des einzelnen Stockwerkeigentümers ist im Gesetz nicht explizit vorgesehen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 389.-