Die Versammlung der Stockwerkeigentümer als oberstes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft STWE hat gemäss Artikel 712 des Zivilgesetzbuches ZGB einmal im Jahr stattzufinden. In der Regel legt die Verwaltung die Traktanden für die STWE-Versammlung fest. Das Traktandierungsrecht des einzelnen Stockwerkeigentümers ist im Gesetz nicht explizit vorgesehen.
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