Ratgeber

Steuern während Studium: Studierende können gewisse Auslagen steuerlich abziehen – und unterstützende Eltern auch

Unsere Tochter (19 J.) finanziert sich ihr Uni-Studium teilweise selbst. Wir (Mitte 50, verheiratet) unterstützen sie für ihren Lebensunterhalt zudem mit einem monatlichen Beitrag. Sind die Auslagen unserer Tochter für das Studium und unser Unterstützungsbeitrag jeweils steuerlich abzugsfähig?
Sharuka Sathiyavelan.

Steuerpflichtige Studierende können in ihrer Steuererklärung die nach dem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II angefallenen berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten abziehen. Zur Sekundarstufe II gehören Gymnasien, Fachmittelschulen und die berufliche Grundausbildung. Liegt kein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vor, sind die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten nur dann abzugsfähig, wenn die steuerpflichtige Person das 20. Lebensjahr vollendet hat.

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