Solaranlagen auf Dächern sind schon seit Längerem baubewilligungsfrei, wenn sie «genügend angepasst» sind. Es besteht lediglich eine Meldepflicht an die zuständige Behörde. Seit dem 1. Januar 2026 sind neu auch Solaranlagen an Fassaden (d.h. vertikale Anlagen) baubewilligungsfrei. In beiden Fällen, sowohl auf Dächern, als auch an Fassaden, müssen die Anlagen nach dem Stand der Technik «reflexionsarm» ausgeführt werden. Neben den Vorgaben des Bundesrechts können auch im kantonalen Recht weitere Vorgaben bestehen.
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