Ratgeber

Sie wollen heiraten: So sichern Sie Ihr Kind und sich gegenseitig ab für den Fall, dass einer von Ihnen versterben sollte

Da wir ein Kind erwarten,  wollen wir heiraten. Uns ist die gegenseitige finanzielle Absicherung im Todesfall wichtig. Dabei stellt sich eine besondere Frage: Mein Partner hat von seinen Eltern Aktien geschenkt erhalten. Die Erträge daraus sollen auch nach der Heirat nur meinem Mann zustehen. Wie können wir dies rechtlich regeln?
Sabrina Meier.

Es gibt in der Schweiz drei Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Wenn man heiratet und keine ehevertragliche Vereinbarung trifft, lebt man unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Für die Wahl der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung ist der Abschluss eines Ehevertrages erforderlich.

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