Es gibt in der Schweiz drei Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Wenn man heiratet und keine ehevertragliche Vereinbarung trifft, lebt man unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Für die Wahl der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung ist der Abschluss eines Ehevertrages erforderlich.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
