Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich in Mehrfamilienhäusern erfahrungsgemäss immer wieder. Obgleich praktisch, bergen gerade Schuhgestelle reichlich Konfliktpotenzial. Dabei gilt: Als Mieter dürfen Sie nur über denjenigen Bereich verfügen, den Sie zum ausschliesslichen Gebrauch gemietet haben. Das Treppenhaus gehört grundsätzlich nicht dazu.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.