Ratgeber

Schuhkasten im Treppenhaus: So vermeiden Sie Ärger mit Vermieter, anderen Mietern und der Feuerpolizei

Wir leben in einem Mehrfamilienhaus und planen, vor der Wohnungstüre im Treppenhaus einen kleinen Schuhschrank aufzustellen. Wir möchten dort die vielen Schuhe unserer Familie verstauen, die bislang unordentlich herumlagen. Dürfen wir das Schuhgestell montieren oder müssen wir die Erlaubnis des Vermieters einholen?
Patricia Frischkopf.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich in Mehrfamilienhäusern erfahrungsgemäss immer wieder. Obgleich praktisch, bergen gerade Schuhgestelle reichlich Konfliktpotenzial. Dabei gilt: Als Mieter dürfen Sie nur über denjenigen Bereich verfügen, den Sie zum ausschliesslichen Gebrauch gemietet haben. Das Treppenhaus gehört grundsätzlich nicht dazu.

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