Es lohnt sich, geplante Investitionen frühzeitig anzugehen, damit die Kosten für Energiesparmassnahmen vollständig als Steuerabzug genutzt werden können. Seit der Steuerperiode 2023 können Investitionen in erneuerbare Energien von Eigenheimbesitzern z. B. in ihrem Wohnsitzkanton Kanton Luzern auch bei der Staats- und Gemeindesteuer steuerlich in Abzug gebracht werden. Auch in zahlreichen anderen Kantonen werden Investitionen in Energiesparmassnahmen steuerlich begünstigt.
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