Die Säule 3a vervollständigt das Schweizer Drei-Säulen-Prinzip und steht allen Erwerbstätigen bis fünf Jahr nach dem offiziellen Pensionierungsalter offen – sofern sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Wer in die gebundene Säule 3a einzahlt, profitiert von steuerlichen Vorteilen: Erwerbstätige mit Pensionskassen-Anschluss können dieses Jahr maximal bis 7 258 Franken in die Säule 3a einzahlen.
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