Ratgeber

Säule 3a reformiert: So können Erwerbstätige verpasste Einzahlungen der letzten Jahre nachholen

Ich (m, 45 Jahre) hatte in den letzten Jahren nicht genügend Erspartes, um in die Säule 3a einzuzahlen. Jetzt habe ich eine Erbschaft erhalten und könnte dies nun nachholen: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich einen nachträglichen Einkauf in die Säule 3a machen kann?

Die Säule 3a vervollständigt das Schweizer Drei-Säulen-Prinzip und steht allen Erwerbstätigen bis fünf Jahr nach dem offiziellen Pensionierungsalter offen – sofern sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Wer in die gebundene Säule 3a einzahlt, profitiert von steuerlichen Vorteilen: Erwerbstätige mit Pensionskassen-Anschluss können dieses Jahr maximal bis 7 258 Franken in die Säule 3a einzahlen.

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