In einem Mehrfamilienhaus sind gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz besonders wichtig. Dies ist zudem im Schweizerischen Obligationenrecht verankert (OR 257f). Der Gesetzestext spricht ausdrücklich von «Sorgfalt» und «Rücksichtnahme». Dazu gehört, dass die Mieter die Privatsphäre und Ruhe der Nachbarschaft respektieren und Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen vermeiden.
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