Ratgeber

Rauch und Lärm: Ärger über Grillieren auf dem Balkon – was erlaubt ist und was nicht

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Der Nachbar unter uns ist ein grosser Grillfan mit seinem Holzkohlengrill: Das erzeugt Rauch, Gestank und Lärm – oft bis Mitternacht. Kann der Nachbar auf seinem Balkon machen, was er will, wie er selber behauptet? Was ist erlaubt? Wie können wir uns wehren?
Lucca Vistocco.

In einem Mehrfamilienhaus sind gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz besonders wichtig. Dies ist zudem im Schweizerischen Obligationenrecht verankert (OR 257f). Der Gesetzestext spricht ausdrücklich von «Sorgfalt» und «Rücksichtnahme». Dazu gehört, dass die Mieter die Privatsphäre und Ruhe der Nachbarschaft respektieren und Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen vermeiden.

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