13.01.2026, 10:54 Uhr
updateAktualisiert: 13.01.2026, 14:48 Uhr
Beat Frischkopf*
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Unser Strassenverkehrsgesetz schreibt vor: Den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen ist beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben; auch bei einer Verkehrsregelung durch Lichtsignale. Nötigenfalls ist anzuhalten oder sogar auf das Trottoir auszuweichen. Bei Stau ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht, die Automobilisten müssen also zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne aber den Pannenstreifen zu belegen.
