Ratgeber

Sanität oder Polizei mit Blaulicht und Sirene: Es gibt Regeln für Sie, aber auch für die Einsatzfahrzeuge

Ich bin immer wieder unsicher, wenn ich im Auto mit einem Polizei- oder Sanitätseinsatz mit Blaulicht und Sirene konfrontiert bin. Muss ich nur langsamer fahren, anhalten oder gar aufs Trottoir ausweichen? Und vor allem: Gelten für die Einsatzfahrzeuge selber in diesem Moment die Verkehrsregeln nicht mehr?

Unser Strassenverkehrsgesetz schreibt vor: Den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen ist beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben; auch bei einer Verkehrsregelung durch Lichtsignale. Nötigenfalls ist anzuhalten oder sogar auf das Trottoir auszuweichen. Bei Stau ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht, die Automobilisten müssen also zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne aber den Pannenstreifen zu belegen.

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