Ratgeber

Vorsorge im Alter: So regeln Ehepaare Erbansprüche und Schutz für den Fall einer Pflegebedürftigkeit

Sie haben in einem früheren Ratgeberbeitrag auf die Demenz-/Heimklausel hingewiesen. Unser Vermögen steckt in unserem Haus. Wenn nun der überlebende Ehepartner beim Eintritt ins Heim den Kindern ihren zustehenden Erbteil auszahlen müsste, könnte er das nicht. Ist die Demenz-/Heimklausel für uns trotzdem eine Lösung?

Zuerst ist zu klären, worum es bei der Begünstigung des überlebenden Ehepartners einerseits und bei der sogenannten Demenz- und Heimklausel andererseits geht. Die Ehepartner möchten sich meist gegenseitig für den Todesfall des Erstversterbenden bestmöglich begünstigen. Insbesondere soll der überlebende Partner nicht das gemeinsame Wohneigentum veräussern müssen, nur um den Kindern deren Erbteile auszahlen zu können. Eine Auszahlung der Erbteile an die Kinder könnte insbesondere dann schwierig werden, wenn – wie in Ihrem Fall – der grössere Teil des Vermögens im Eigenheim steckt..

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-