Ein betroffener Nachbar hat die Möglichkeit, gegen ein Bauvorhaben rechtlich vorzugehen. Er kann vorbringen, dass die geltenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht eingehalten sind. Die Ergreifung eines Rechtsmittels ist zulässig, selbst wenn dieses zu (teilweise erheblichen) Verzögerungen mit Kostenfolgen führt.
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