Ratgeber

Nachbar legte erfolglos Einsprache gegen Umbaupläne ein: In diesen Fällen können Sie für Ihre Kosten Schadenersatz fordern

Mein Nachbar hat gegen die Umbaupläne meiner Liegenschaft Rechtsmittel erhoben, die aber letztlich abgelehnt wurden. Durch die Zeitverzögerung sind erhebliche Kosten entstanden (Anwaltskosten, Bauteuerung, entgangene Mieteinnahmen, Hypothekarzinsen etc.). Kann ich meinen Nachbarn für diese Kosten haftbar machen?
Jacqueline Alf.

Ein betroffener Nachbar hat die Möglichkeit, gegen ein Bauvorhaben rechtlich vorzugehen. Er kann vorbringen, dass die geltenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht eingehalten sind. Die Ergreifung eines Rechtsmittels ist zulässig, selbst wenn dieses zu (teilweise erheblichen) Verzögerungen mit Kostenfolgen führt.

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