Ratgeber

Nach Kauf von Wohneigentum können noch Ansprüche von Bauunternehmen auftauchen: So reagieren Sie darauf

Ich habe einen Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus unterzeichnet. Jetzt haben Unternehmer, die am Bau des Verkäufers mitgewirkt haben, nachträglich Bauhandwerkerpfandrechte im Grundbuch eingetragen. Was bedeutet das für mich? Muss ich dagegen etwas unternehmen?
Dominik Greder.

Jeder Unternehmer, der an einem Grundstück Arbeit und Material geleistet hat, kann direkt am Grundstück ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen (vgl. Art. 837 ZGB). Bauhandwerkerpfandrechte werden im Grundbuch mit der Höhe der durch den Unternehmer geltend gemachten Forderung eingetragen. Bei definitiver Eintragung kann der Unternehmer die Verwertung des Grundstückes über die Betreibung auf Pfandverwertung erwirken.

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