Ratgeber

Hausverwaltung reagiert nicht auf Mängelrügen: So können Sie sich als Mieter wehren

Wir wohnen in einem 6-Familien-Miethaus.  Seit einem Wechsel der Verwaltung klappt nichts mehr:  Das Treppenhaus wird nicht mehr geputzt, die Nebenkostenabrechnung hat Verspätung.  Eingeschriebene Briefe werden als «nicht abgeholt» zurückgeschickt.  Welche Rechte haben wir als Mieter?

Ist die Hauswartung ungenügend, liegt ein sogenannter Mangel am Mietobjekt vor. Als Mieterin dürfen Sie in einer solchen Situation die Mängelbehebung innert angemessener Frist verlangen. Auch können Sie eine angemessene Mietzinsreduktion einfordern. Diese steht Ihnen seit Ihrer ersten Meldung an die Vermieterschaft bis zur vollständigen Behebung des Mangels zu. In der Regel empfiehlt es sich, die mangelhafte Treppenhausreinigung bzw. die vernachlässigte Umgebungspflege zu fotografieren und der Verwaltung per eingeschriebener Post zu melden.

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