Ist die Hauswartung ungenügend, liegt ein sogenannter Mangel am Mietobjekt vor. Als Mieterin dürfen Sie in einer solchen Situation die Mängelbehebung innert angemessener Frist verlangen. Auch können Sie eine angemessene Mietzinsreduktion einfordern. Diese steht Ihnen seit Ihrer ersten Meldung an die Vermieterschaft bis zur vollständigen Behebung des Mangels zu. In der Regel empfiehlt es sich, die mangelhafte Treppenhausreinigung bzw. die vernachlässigte Umgebungspflege zu fotografieren und der Verwaltung per eingeschriebener Post zu melden.
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