Ratgeber

Leerkündigung der Wohnung nach 15 Jahren: Unter diesen Umständen können Sie sich wehren

Wir wohnen seit 15 Jahren in einer preisgünstigen Wohnung. Nun hat uns die Verwaltung mitgeteilt, dass das Haus vollständig abgebrochen werden soll und wir die Wohnung auf den nächsten Kündigungstermin verlassen müssen. Können wir uns dagegen wehren?

Vermieter dürfen das (unbefristete) Mietverhältnis unter Einhaltung der Fristen grundsätzlich frei kündigen. Eine ordentliche Kündigung eines Mietvertrages setzt keine besonderen Kündigungsgründe voraus. So kann eine Vermieterin etwa kündigen, weil sie eine umfassende Sanierung oder einen Abriss plant. Mieter können eine Kündigung anfechten, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst und mithin missbräuchlich ist.

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