Vermieter dürfen das (unbefristete) Mietverhältnis unter Einhaltung der Fristen grundsätzlich frei kündigen. Eine ordentliche Kündigung eines Mietvertrages setzt keine besonderen Kündigungsgründe voraus. So kann eine Vermieterin etwa kündigen, weil sie eine umfassende Sanierung oder einen Abriss plant. Mieter können eine Kündigung anfechten, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst und mithin missbräuchlich ist.
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