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Ratgeber
Konkubinat: Ohne Testament oder Vertrag erhalten die Kinder alles und die Partnerin nichts – so können Sie das regeln
Ich (m, 75, geschieden) habe zwei Töchter. Nun lebe ich mit einer kinderlosen Partnerin im Konkubinat. Ich möchte diese nach meinem Tod begünstigen. Vor allem auch, damit sie in der Wohnung bleiben kann. Das Erbe soll dann nach dem Tod der Partnerin an meine Töchter zurückgehen. Welche Vorkehrungen muss ich treffen?
Die überlebende Konkubinatspartnerin ist von Gesetzes wegen nicht Erbin. Die gesetzlichen Alleinerben sind in Ihrem Fall Ihre beiden Töchter. Diese haben jeweils einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier also je ein Viertel des Nachlasses.