Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Ehemann nach Ihrem Tod in Ihrer Wohnung bleiben kann: Einerseits können Sie ihm die Wohnung im Testament mittels (Voraus-)Vermächtnis oder mittels Teilungsvorschrift zu Eigentum zuweisen. In diesem Fall gilt es aber die gesetzlichen Erbteile der Töchter und deren Pflichtteile zu beachten. Der gesetzliche Erbteil der Töchter ist die Hälfte des Nachlasses, also je einen Viertel pro Tochter. Der gesetzlich zwingende Anspruch der Töchter, der sogenannte Pflichtteil, ist die Hälfte davon, also je ein Achtel des Nachlasses pro Tochter.
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