Ratgeber

In zweiter Ehe und Kinder aus erster Ehe: So können Sie neuen Partner begünstigen für den Fall, dass Sie vor ihm sterben

Ich (w., 70) bin in zweiter Ehe verheiratet und habe zwei Töchter aus der ersten Ehe. Mit meinem jetzigen Ehemann habe ich keine Kinder. Nun möchte ich eine Wohnung kaufen und meinen Ehemann so begünstigen, dass er, sollte ich vor ihm versterben, in dieser Wohnung bleiben kann. Wie kann ich das festlegen?
Marcel Vetsch.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Ehemann nach Ihrem Tod in Ihrer Wohnung bleiben kann: Einerseits können Sie ihm die Wohnung im Testament mittels (Voraus-)Vermächtnis oder mittels Teilungsvorschrift zu Eigentum zuweisen. In diesem Fall gilt es aber die gesetzlichen Erbteile der Töchter und deren Pflichtteile zu beachten. Der gesetzliche Erbteil der Töchter ist die Hälfte des Nachlasses, also je einen Viertel pro Tochter. Der gesetzlich zwingende Anspruch der Töchter, der sogenannte Pflichtteil, ist die Hälfte davon, also je ein Achtel des Nachlasses pro Tochter.

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