Bauland ist ein knappes Gut. Daher stellen gerade die öffentliche Hand (Gemeinden und Kantone) oder gemeinnützige Organisationen wie z. B. Stiftungen ihre Baulandreserven für den Wohnungsbau öfters im Baurecht zur Verfügung, statt den Boden zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Wohnungskäuferin als Baurechtsnehmerin das Recht erhält, auf dem abgegebenen Land zu bauen bzw. das bestehende Gebäude während einer bestimmten Dauer zu Eigentum zu übernehmen. Der Grundsatz, wonach ein Gebäude Bestandteil des Bodengrundstücks und im Eigentum des Bodeneigentümers verbleibt , wird mit dem Baurecht durchbrochen.
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