Die Säule 3a ist im Dreisäulenkonzept (AHV, PK, Säule 3) die individuelle Vorsorge jedes Einzelnen. Die Vorsorge in der gebundenen Säule 3a kann als Bankkonto, Wertschriftenlösung oder Versicherung ausgestaltet sein. Es ist möglich (und sinnvoll), mehrere Säule 3a-Anlagen abzuschliessen, um sie später gestaffelt auflösen zu können. Bezogen werden können die Säule 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters oder wenn die Voraussetzungen für einen Vorbezug erfüllt sind (z.B. der Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit).
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