Ratgeber

Ich habe zu viel in die Säule 3a eingezahlt: Was geschieht mit dem Geld? Kann ich damit quasi vorauszahlen? Oder eine Lücke von früher füllen?

Aus Versehen habe ich dieses Jahr zwei Mal den Maximalbeitrag von 7056 Franken in die Säule 3a einbezahlt. Kann ich in der Steuererklärung 2023 den einbezahlten Totalbetrag abziehen? Oder den zu viel bezahlten Betrag in der Steuererklärung 2024 geltend machen? Kann ich ihn rückwirkend anerkennen lassen und eine Lücke füllen, da ich 2022 nichts einbezahlt habe?
Barbara Sramek.

Die Säule 3a ist im Dreisäulenkonzept (AHV, PK, Säule 3) die individuelle Vorsorge jedes Einzelnen. Die Vorsorge in der gebundenen Säule 3a kann als Bankkonto, Wertschriftenlösung oder Versicherung ausgestaltet sein. Es ist möglich (und sinnvoll), mehrere Säule 3a-Anlagen abzuschliessen, um sie später gestaffelt auflösen zu können. Bezogen werden können die Säule 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters oder wenn die Voraussetzungen für einen Vorbezug erfüllt sind (z.B. der Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit).

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