Ratgeber

Ich habe einen  Ehe- und Erbvertrag von früher: Kann ich mit neuem Testament andere Personen begünstigen?

Mein verstorbener Mann und ich haben vor Jahren einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Nun möchte ich in einem Testament eine andere Person als im Erbvertrag vorgesehen begünstigen. Nun teilte mir das Teilungsamt mit, dass mein Testament ungültig sei und das Erbe so verteilt werde, wie im Erbvertrag festgelegt. Trifft dies zu?
Marcel Vetsch.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-