Als Konkubinatspaar werden Sie aktuell getrennt besteuert. Ihre Besteuerung ändert sich, wenn Sie heiraten. Die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Eheleute werden gemäss der heute gültigen Gesetzgebung unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet (Faktorenaddition). Wenn Sie heiraten, werden Sie somit gemeinsam besteuert.
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