In der Praxis kommt es häufig vor, dass Eltern nicht erst im Falle des Todes, sondern bereits zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte (Gelder, Liegenschaften etc.) auf die Kinder übertragen. Dies geschieht oft durch einen Erbvorbezug, d. h. eine Schenkung, die an die spätere Erbschaft angerechnet wird. Teilweise wird von den Kindern dabei auch eine Gegenleistung erbracht, etwa bei Liegenschaften durch die Einräumung eines (lebzeitigen) Wohn- oder Nutzniessungsrechts.
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