Ratgeber

Haus vorzeitig vererben, damit es nicht wegen Heimkosten verkauft werden muss: Klingt gut, hat aber seine Tücken

Bekannte von uns überschreiben schon vor ihrer  Pensionierung ihr Haus an eines ihrer Kinder. Sie begründen das damit, so könne  vermieden werden, dass die Immobilie später verkauft werden müsse, um eventuell den Heimaufenthalt der Eltern zu finanzieren. Stimmt dies? Worauf müssten wir achten, wenn wir gleich vorgehen?
Manuel Inderbitzin.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Eltern nicht erst im Falle des Todes, sondern bereits zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte (Gelder, Liegenschaften etc.) auf die Kinder übertragen. Dies geschieht oft durch einen Erbvorbezug, d. h. eine Schenkung, die an die spätere Erbschaft angerechnet wird. Teilweise wird von den Kindern dabei auch eine Gegenleistung erbracht, etwa bei Liegenschaften durch die Einräumung eines (lebzeitigen) Wohn- oder Nutzniessungsrechts.

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